AGBeratung

Vom Schein und Sein……

30.09.2014

Dann bin ich ja für alles verantwortlich und hafte persönlich mit meinem Namen!

Diese Erkenntnis durchzuckt viele Mitstreiter_innen in Projekten und Initiativen in dem Moment, wenn es darum geht, die offiziellen Ämter in den ausgewählten Rechtsformen ganz konkret mit Personen zu füllen. Meist liegen dann schon lange Debatten hinter der Gruppe. Nach vielen Für und Wider, grundsätzlichen Erwägungen und der Vergewisserung, dass alle zusammen das Vorhaben solidarisch und gleichberechtigt verantworten wollen, münden die Diskussionen nicht selten auch in der Gründung einer Rechtsform, einer GmbH, einer Genossenschaft, einer GbR, einer Stiftung oder in Deutschlands Liebling: einem Verein. Und damit müssen zwingend Individuen benannt werden, die dann mit ihrem Namen in Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregistern, bei der Stiftungsaufsicht, bei den Finanzämtern öffentlich eingetragen und somit wiederzufinden sind.

Einer der schädlichen Einflüsse bürgerlicher Strukturen auf Gemeinschaftsprojekte, die das solidarische und gleichberechtigte Anliegen von Anfang an zu durchkreuzen scheinen: Einzelne sind von außen erkennbarer, rechtlich verantwortlicher und formal entscheidungsbefugter als andere in der Gruppe. Und nicht nur das, völlig humorlos behandeln Ämter, Behörden, andere Unternehmen und die Öffentlichkeit diese selbstverständlich als Vorstände oder Geschäftsführer_innen. »Das meinen wir aber nicht so«… der intern gewünschte ‚andere‘ Umgang mit Verantwortlichkeiten lässt sich kaum problemlos nach außen vermitteln. Oder ist schlicht irrelevant, denn das Steuer- und Handelsrecht, GmbH-Gesetz, Genossenschaftsgesetz oder Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lässt keine Zweifel aufkommen und legitimiert nicht nur, sondern verpflichtet auch dazu.

Natürlich will kaum eine Initiative die Rechtsformen und ihre ‚Nebenwirkungen‘ richtig ernst nehmen. Das ist Formalkram, das hat nichts mit unserem Projekt zu tun, das müssen wir halt so machen, das hat für uns selber keine Bedeutung, … so oder so ähnlich sind die gängigen Meinungen dazu. Trotzdem hakt es folgerichtig z.B. schon bei der Abfassung der unvermeidlichen Satzung, wenn das eigentlich Gewollte und das öffentlich Zulässige zwangsläufig kollidieren. Und besonders schweigsam wird es häufig bei der Besetzung der Ämter. Eine erkleckliche Mehrheit in Gruppen ist mit eingezogenem Kopf und insgeheim froh, wenn sich Tapfere, Gutgläubige oder Ahnungslose dafür finden, es auf alle Fälle andere ‚trifft‘.

Das ist kein Wunder, denn nach unseren Beobachtungen tragen Bagatellisierung und Verdrängung dieses erkennbaren Widerspruchs massiv zur Mythenbildung und einem diffusen Bedrohungsszenario bei. Wer möchte sich schon freiwillig und gerne in dieser Kulisse bewegen, die dermaßen schlecht ausgeleuchtet ist? Und nicht selten kommen in unsere Beratung genau die Menschen aus beendeten, gescheiterten oder auch konfliktträchtigen Projekten und Betrieben, die hochprozentig – und damit kaum zufällig – irgendwann mal ihren Namen für diese Ämter hergegeben haben! Die Steuererklärung muss gemacht werden, der Verein muss liquidiert werden, das Finanzamt drängelt mit Fristen, der Jahresabschluss ist fällig, die Bank droht, usw. Und wenn niemand mehr Zeit und Interesse hat, dann feiert aus der Projektasche der läppische Formalkram fröhlich seine Urstände: ja bitte, Frau Geschäftsführerin, Herr Vorstand, it’s your turn…

Wenn schon – denn schon, sagen sich manche Initiativen und machen sich gleich alle zu Geschäftsführer_innen oder Vorständen. Diese Offensive erfreut natürlich Jobcenter, Finanzämter, Banken und Polizeibehörden ausgesprochen, denn so freiwillig gläsern erspart ggf. viel Recherchearbeit…Mal ganz abgesehen vom großen formalen Verwaltungsaufwand, so viel öffentliche Egalität ist erfahrungsgemäß nur gut gemeint. Geteiltes Leid wird dadurch leider nicht zum halben Leid, sondern vervielfacht sich!

Die dauerhaft wirksame Trennung vom Amt und Funktion in Gruppen ist somit einer der zentralen Pflichtaufgaben, sofern mit Rechtsformen hantiert werden muss. Dafür gibt es inzwischen einige erprobte Mittel, die durch Haftungsbeitritte, Binnenverträge, verbindliche Entscheidungsstrukturen, Rücklagefonds, etc. recht klaren und verlässlichen Schutz bieten können. Nur anwenden und ernst nehmen müssen wir sie, denn die Hoffnungswolke ‚Es wird schon gut gehen‘ ist nur in einer Schön-Wetter-Periode stabil und schön anzuschauen.