AGBeratung

Schiedlich….friedlich…?

08.10.2019

‚Das haben wir so nie beschlossen!’, ‚Daran kann ich mich nicht erinnern!’, ‚Das haben wir doch selber nicht eingehalten’ oder ‚Das wäre jetzt völlig ungerecht!’ – Wenn solche oder vergleichbare Sätze in Diskussionen vermehrt fallen, stehen grundlegende Widersprüche auf der Tagesordnung. Aus scheinbar nichtigen Anlässen entzünden sich gelegentlich heftige Kontroversen. Spätestens im Vorfeld unausweichlicher Veränderungen, z.B. bei Ausstiegen, Investitionsentscheidungen, Kollektivtrennungen oder finanziellen Schieflagen, treten Gegensätze in Gemeinschaften auf die Bühne des Geschehens. Gegensätze, die sich oft hinter den Rücken der Beteiligten gebildet haben und lange Zeit unerkannt bleiben. Nicht selten brodeln vorher Widersprüche schon lange Zeit für alle spürbar in der Gruppe. Doch niemand will sich an der ‚heißen Kartoffel’ verbrennen oder wohlmöglich dadurch den ganzen Topf auskippen…

Solche Situationen sind Alltag und somit Lebensrealität in alternativen und selbstorganisierten Vorhaben. Leider wird darüber überhaupt nicht angemessen diskutiert oder berichtet. Denn unsere Experimente bekommen erst ihre Standfestigkeit, wenn sie gelernt haben, diese Auseinandersetzung konstruktiv zu lösen. Und nicht maulig zu ertragen oder als unvermeidlich zu erdulden.

Auf diesem Hintergrund entstehen Kontroversen, die auch mit allem guten Willen und der ganzen Armada von Interventionstechniken nicht beizulegen sind. Wenn also Moderation, Mediation, Supervision, Beratung, Schlichtung und auch Meditieren wirkungslos geblieben sind, muss es trotzdem eine Entscheidung geben. Damit nicht alle Hoffnungen durch Stillstand beendet oder dem Prinzip der Durchsetzungsstärke bzw. dem Aussitzen geopfert wird.

Zunehmend verankern deshalb viele Gruppen in ihren Statuten, Satzungen oder Verträgen ein abschließendes Schiedsrichterliches Verfahren, wenn alle anderen Versuche versagt haben. Wir empfehlen durchgängig das Schiedsverfahren gleich bei Gründung zu implementieren und bei laufenden Projekten nachzubessern. Weil im akuten Streitfall keine Einigung mehr möglich ist, wird sehr frühzeitig eine Schiedsordnung festgelegt. Diese regelt den genauen Ablauf des Schiedsverfahrens im Ernstfall, also u.a. wie es einberufen wird, wer im Schiedsgericht sitzen soll, welche Beschlüsse oder Papiere als Grundlage dienen müssen, wann und wie schnell es durchgeführt wird und ob z.B. Einspruch gegen Schiedssprüche erlaubt ist. Und wenn die Ausgestaltung und Durchführung den Regelungen der Zivilenprozessordnung § 1025 ff entsprechen, bekommt ein Schiedsspruch auf diesem Wege sogar den rechtlichen Rang eines Urteils, das durch ein Gericht nicht mehr aufgehoben werden kann. Es ist dann zwar nicht für das Straf-, Arbeits- und Wohnrecht u.a. rechtswirksam anwendbar, doch für alle anderen relevanten zivilrechtlichen Vereinbarungen, z.B. für Binnen- oder Kollektivverträge und GmbH- bzw.Vereinssatzungen. Nebenbei gesagt: es ist der einzige Weg den Gang vor den Kadi in Deutschland dauerhaft wirksam auszuschließen.

Nun, so ein Verfahren ist natürlich kein Allheilmittel, doch kann es unendliche Leidensprozesse kalkulierbar und absehbar abkürzen. Auch wenn der Preis hoch ist, die eigene Entscheidungshoheit in unbeteiligte, neutrale Hände von Dritten zu legen. Doch gerade weil das so ist, bemerken wir einen Nebeneffekt: der absehbare Autonomieverlust mobilisiert häufig – oft buchstäblich in allerletzter Sekunde – enorme Einigungskräfte. Ein Schiedsspruch braucht gar nicht gefällt oder das ganze Verfahren gar nicht erst angerufen werden. Eine durchaus gewollte ‚abschreckende’ Wirkung.

Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass so ein Schiedsverfahren allen Beteiligten viel abverlangt. Besonders die Schiedsrichter*innen müssen sich intensiv fachlich und sachlich einarbeiten ggf. durch externe Expertise. In einem Vorbereitungsseminar auf diese Aufgabe trat aber auch ein anderer Aspekt in den Vordergrund. Neben der persönlichen Anforderung finale Feststellungen zu treffen: es geht nicht darum, was ich selber für gut und vernünftig halte, sondern einzig und allein darum, was die Gruppe in ihren Grundlegungen für sich selber festgelegt hat. Womit wir bei der großen Bedeutung der Kollektivvereinbarungen bzw. Binnenverträge angelangt sind. Aber nicht mehr heute….