AGBeratung

Wir sehen uns dann vor Gericht…?

10.05.2022

Zum wiederholten Mal in der genau achtjährigen Geschichte dieser Kolumne, das Thema: der Gegensatz zwischen den Zwängen der verfügbaren Rechtsformen im Kapitalismus einerseits und den solidarischen Gemeinschaftszielen von Gruppen andererseits. Er ist und bleibt hartnäckig ein Dauerbrenner. Dr. Google trägt mit dem schier unerschöpflichen Halbwissen und Gefahrenwarnungen beständig dazu bei. Aber auch sog. Expert*innen, die sich vermehrt im Umfeld von Selbstverwaltung und Selbstorganisation tummeln. Und letztlich viele Projektmitglieder selber, die sich rechts- und gerichtsfeste Vereinbarungen in ihren Gruppen wünschen und manchmal auch einfordern. Wie aus der Kollektive-Steinzeit klingt da der alte Leitspruch: illegal – scheißegal!

Nicht selten beginnen Beratungen mit Betrieben, Hausprojekten oder Vereinen: „…wir haben schon alles fertig, es gibt nur noch ein paar kleine Fragen…“. Und dann stapeln sich die formalen Satzungen der Vereine, GmbH’s., Genossenschaften, OHG’s, GbR’s, etc. ausgedruckt auf dem Besprechungstisch. Fast alles schon fertig, wie gesagt. Und es folgen gedankliche Klimmzüge, noch irgendwas zwischen die §§ zu quetschen. Und Fragen: Dürfen wir das, was ist erlaubt, was geht nicht oder was sind mögliche Konsequenzen bei Abweichungen? Als Krönung die Frage: Ist das auch wirklich alles rechtsgültig? Mit anderen Worten, vor der bürgerlichen Justiz verhandelbar?

Wenn es im Gespräch gelingt, dass sich die Beteiligten wieder selber anschauen und nicht mit der Nase am Satzungstext kleben. Wenn es gelingt, dabei die Warnungen der sogenannten Rechtsexpert*innen kurz mal aufs Nebengleis zu schieben. Dann hören die Ohren wieder die eigentlich zentralen Fragen: Wie wollen die Beteiligten im Klartext die Verantwortung und Entscheidungen gemeinsam tragen? Welche Regeln untereinander vereinbaren, um sich miteinander zu trauen, und gegenseitig zu vertrauen?

Woher kommt die oft nur verschämt vorgetragene Absicht, dass alles nach geltendem Recht und Gesetz abgesichert werden soll? Projekte wollen solidarisches Leben, Wohnen oder Arbeiten erproben und dabei die Regeln des Kapitalismus zumindest ausbeulen. Doch am Ende soll ein bürgerliches Gericht darüber entscheiden. Werden eigene Regeln erst ernst genommen, wenn sie die höheren Weihen des Rechtssystems bekommen? Vertrauen in eine Justiz, die bekanntermaßen u.a. nach ungleichen, diskriminierenden und privateigentumssichernden Grundsätzen richtet? Der Teufel scheißt schließlich immer auf den größten Haufen.

Oft vernebeln die Expert*innen diesen Widerspruch und verhindern einen Diskurs darüber. Sehen wir uns also am Ende vor Gericht wieder? Auf unsere direkte Frage ernten wir dann in aller Regel verdruckstes Gelächter und betretendes Verneinen.

Der Wunsch nach Verlässlichkeit, Klarheit und kalkulierbaren Prozessen ist absolut verständlich. Ja, sogar von zentraler Bedeutung u.a. für die Identität und damit den Mut zum Risiko bei allen Vorhaben. Und die gemeinsamen Absprachen müssen auch stürmische Zeiten überstehen. Schutz und Zuverlässigkeit fundamentieren, auch wenn es ordentlich kracht. Und zur Teilnahme am Kapitalismus, egal ob gewollt, unvermeidbar, am Rande oder teilweise, sind Rechtsformen letztlich fast immer unverzichtbar. Und wird gelegentlich auch von Dritten verlangt.

Doch es kommt auf die Reihenfolge der Herangehensweise an. Das macht den Unterschied.

Wir sollten uns vorrangig darin bestärken, unsere eigenen Regeln in den Mittelpunkt zu stellen. Nicht Orientierung darin suchen, was uns das Genossenschaftsgesetz, Handelsrecht, GmbH-Gesetz oder Vereinsrecht eventuell noch übrig lässt. Eigene Kollektivstatuten und Binnenverträge müssen gründlich und sorgfältig ausgearbeitet sowie fortlaufend besprochen und aktualisiert werden. Sie bilden die Richtschnur, das politische und soziale Rückgrat und das gegenseitige Versprechen in der Praxis. Sie imprägnieren Projekte, zumindest nach innen und untereinander, vor chaotischen und willkürlichen Entwicklungen, auch und gerade im Streitfall. Dabei können beschlossene Schiedsvereinbarungen sogar die öffentliche Rechtsprechung in sehr vielen Bereichen vor der Tür lassen. Dann und erst dann muss versucht werden, das eigene Regelwerk schadlos vor den Zwängen der äußeren Rechtsformen in Sicherheit zu bringen. Dafür wurde in Generationen von Projekten/Betrieben in den letzten Jahrzehnten vielfältige und wirksame Wege gesucht, gefunden und erprobt. Aus diesem großen Warenkorb von praktischen Erfahrungsschätzen, in allen möglichen Branchen, sollten wir uns vorrangig bedienen. Dabei machen wir vielleicht neue Fehler bei unseren Versuchen, wiederholen aber keine alten!

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